Forums Western Europe Austria Geschwindigkeitsangabe Feldweg

This topic contains 5 replies, has 5 voice, and was last updated by Georg Herrig 4 years, 10 months ago
  • Michael Neuwald

    Gleichartige Feldwege – außerhalb von Ortsgebieten – sind manchmal mit 100km/h, manchmal mit 70km/h definiert, wobei keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen gegeben ist. Das wirkt manchmal willkürlich. Gibt es hier Regeln für die Zuordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen? Gemeint ist die rechtlich zulässige, aber nicht die separat erfassbare durchschnittliche Geschwindigkeit, die sich evtl. aus dem Belag des Feldwegs ergibt..

    Stefan Turner

    Also gilt 100, was auch zu erfassen/korrigieren wäre

    Benedikt Ortmayr

    Wenn es nur ein Feldweg ist, ist die Straße auch falsch eingezeichnet, da sie als Straße in einem Wohngebiet definiert ist.

    Müsste eigentlich als unbefestigte Straße oder Straße mit schlechtem Belag markiert werden.

    • This reply was modified 4 years, 10 months ago by Benedikt Ortmayr.
    Michael Neuwald

    Viele dieser eingetragenen Feldwege sind asphaltiert, manche mit 100km/h, manche mit 70km/h definiert.

    Als “niedrigster” Straßentyp ist nur Ortsstraße möglich, egal ob im oder außerhalb vom Wohngebiet (Ortsgebiet). Feldwege mit Schotterbelag könnten nur mit dem Vermerk “Schlechter Straßenbelag” versehen werden. Das hat aber eigentlich auf die rechtlich erlaubte Geschwindigkeit keinen Einfluss. Damit wäre auch in diesem Fall 100km/h außerhalb vom Ortsgebiet zu definieren. Oder gibt es hier eine anderslautende Regel oder Konvention?

    Ocean Wide

    Hallo Michael, dem ist nur zuzustimmen: außerhalb geschlossener Ortschaften liegt die rechtlich erlaubte Geschwindigkeit bei 100 Km/h. Die teilweise mit 70 km/h kodierten Bereiche sind damit unkorrekt in unseren Daten und müssten korrigiert werden. Der Straßentyp „Ortsstraße“ ist korrekt. Gruß Georg

    Georg Herrig

    Sorry – jetzt auch unter meinem offiziellen account: Hallo Michael, dem ist nur zuzustimmen: außerhalb geschlossener Ortschaften liegt die rechtlich erlaubte Geschwindigkeit bei 100 Km/h. Die teilweise mit 70 km/h kodierten Bereiche sind damit unkorrekt in unseren Daten und müssten korrigiert werden. Der Straßentyp „Ortsstraße“ ist korrekt. Gruß Georg

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