Forums Western Europe Germany Der Abzweig von der Straße "Am Bahndamm" in D-03096 ist keine Straße.

This topic contains 19 replies, has 6 voice, and was last updated by Georg Herrig 6 years, 3 months ago
  • Ralf Bees

    In der Karte in Deutschland, 03096 Burg-Spreewald ist ein Straßenabzweig der Straße "Am Bahndamm" eingezeichnet. Diese Straße gibt es überhaupt nicht. Dort sind Einfamilienhäuser und keine Möglichkeit der Zugänglichkeit. Dennoch verweist das NAvigationsgerät jedes Mal auf diese Straße.
    Ich wohne im Polenzweg 8 in 03096 Burg und diese Straße ist auch lt. Map eine Sackgasse und endet. Warum schickt mich das Gerät jeden Tag in diese Straße, obowohl mein Wohnort genau in der entgegengesetzten Richtung liegt?

    Wie kann man Straßen die es überhaupt nicht gibt löschen? Diese Option habe ich nicht gefunden und fehlt vermutlich.

    • This topic was modified 6 years, 3 months ago by Ralf Bees.
    Bernd Gehle

    Hallo –
    zum löschen einer Straße gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. die betr Straße mit der rechten Maustaste anklicken und dann auf “diese Straße entfernen” klicken.
    2. die Straße mit der linken Maustaste anklicken ( dann öffnet sich das “Straße bearbeiten-Fenster”, dort auf den “Mülleimer” klicken.

    “Protected Roads” 7 geschützte Straßen können nicht entfernt bzw in der Geometrie verändert werden – sie sind durch anklicken des “Schloss-Buttons” unten rechts erkennbar.

    Alles Gute – Bernd

    Bernd Gehle

    Dass das Routing zum Polenzweg 8 bisher über die falsche Stichstraße berechnet wurde, hat den Grund, dass die Hs.Nr. 8 bisher fälschlicherweise an der Stichstraße ( Polenzweg ) angebunden war, an der auch die Hs.Nr. 5 liegt.
    Ich habe nun eine separate Stichstraße für die Hs.Nr. 8 angelegt – damit sollte das Problem beseitigt sein.
    Außerdem war das Stück Polenzweg, von dem die neuangelegte Stichstraße abzweigt, als “Fußgängerzone” codiert – dann werden natürlich keine Fahrzeuge durhgeroutet. Auch das ist jetzt bereinigt.
    Gruß – Bernd

    • This reply was modified 6 years, 3 months ago by Bernd Gehle.
    Bernd Gehle

    Jetzt noch bzgl der Straße am Bahndamm:
    dort ist am Ende der betr Stichstraße ein Haus mit der Nr. 16 – dieses ist an diese Stichstraße angebunden. Falls es nun so sein sollte, dass diese Stichstraße “nicht existiert”, sollte vor dem Entfernen der Straße noch überprüft werden, zu welcher Straße dieses Haus gehört ( evtl mit anderer Nr. ) und auch entsprechend angebunden werden. Wenn das geklärt ist und diese Stichstr. wirklich unnötig ist, kann sie dementsprechend entfernt werden.

    Viel Vergnügen – Bernd

    Ralf Bees

    Welche Hausnummer das ist, weiß ich auch nicht, es kann aber durchaus Nr. 16 sein. Dort ist ein Gartenzaun und ein Gartentor mit privater Zufahrt zum Haus und trotzdem soll ich lt. Navisystem in diese Straße einfahren, um zum Polenzweg 8 zu mir nach Hause zu kommen. Der Polenzweg ist jedoch ca. 5km weiter westlich von der Straße Am Bahndamm und es ergäbe überhaupt keinen Sinn in eine Sackgasse in Richtung Osten (also entgegengesetzt) zu fahren die zudem noch auf einem Gehöft oder Hof oder Grundstück Nr. 16 endet.

    Ich habe im Ort Burg-Spreewald auch feststellen müssen, dass eine Vielzahl von Straßen im Bereich der Ringchaussee mit 100 km/h ausgewiesen sind obwohl es sich um innerörtliche Straßen handelt. Es wäre eine mehrstündige Arbeit, sämtliche Straßen und Straßenabschnitte entsprechend der StVO umzuarbeiten. Das Problem ist, dass es sich bei fast allen Straßen um sogenannten Fahrradstraßen mit entsprechendem Zonenzeichen handelt wo nur 30 km/h schnell gefahren werden darf. Das System von Here kennt aber keine Fahrradstraße.

    So z.B. fahre ich regelmäßig durch die Wendenkönigstraße in 03096 wo auf einem Teilstück ein 30er-Schild angebracht ist. Das Teilstück wird von der Verkehrszeichenerkennung entsprechend als 30er-Strecke ausgewiesen. Der übrige Teil ist aber lt. System mit 100 km/h befahrbar, was innerorts überhaupt nicht sein kann. Teilweise sind auch Privatwege (Schotterwege) die ausschließlich als Grundstückszufahrt dienen mit dieser Geschwindigkeit angegeben. Sowohl im Kartenmaterial das im mapcreator vorhanden ist, als auch auf dem Navi-Systembildschirm. Das ist wirklich irreführend und man hat den Eindruck, dass dieses System in keinem Verhältnis zur Realität besteht.
    So wurde ich auch in einem fremden Ort wegen einer Sperrung auf eine 20 km lange Strecke geschickt die als Umfahrung der Sperrstelle ausgewiesen wurde. Tatsächlich musste ich die 20 km wieder zurückfahren, weil die Straße in einem Ort endete wo man nur im Kreis und wieder zurück fahren konnte. Wenn man 40 km fährt, um danach wieder am selben Ort anzukommen ist man irgendwo genervt und man fragt sich, wer ein solches System mit Daten “gefütter” hat. Es kann doch nicht wirklich so sein, dass die Nutzer sämtliche Kartendaten erneuern bzw. erst neu erstellen müssen. Oder basiert das System ausschließlich auf diesen Informationen? In diesem Fall hätte man mir das seitens des Autohändlers sagen müssen und ich hätte gern auf die Mehrkosten dafür verzichtet.

    Als Hinweis habe ich mal 2 Screenshots beigefügt. Alle Straßen die in gelb markiert sind dürfen lt. Karte mit 100 kmh befahren werden obwohl i.d.R. nur 50 oder 30 kmh zulässig sind. Das ist nur ein kleiner Teil derjenigen Straßen die fehlerhaft im System hinterlegt sind. Der 2. Screenshot zeigt dieselben Straßen mit Straßennamen. Leider ist der Maßstab im Falle der Straßennamen ein anderer.

    Marco Höfig

    Hallo Ralf,

    kannst du den “Privatweg” noch mal umbenennen, weil jetzt hängt die Hausnummer 7-8 an der Straße “Privatweg”. Es müsste aber “Polenzweg” heißen. Hs-Nr. 7-8 wird jetzt nicht mehr gefunden, sondern nur noch unter dem Namen “Privatweg”.

    Viele Grüße
    Marco

    Marco Höfig

    Kleiner Hinweis noch oder einfach die Details von der rechten Straße kopieren und in den anderen Weg wieder einfügen. Das geht über die rechte Maustaste. Dann sollte es passen.

    Ralf Bees

    Also der Privatweg ist wirklich mein privates Grundstück. Ich habe beim Katasteramt einen Antrag gestellt, dass der “Weg” als solcher aus den Karten herausgenommen wird weil der Weg von mir privat und auf eigene Kosten erstellt wurde und es sich ausschließlich um meine Grundstückszufahrt handelt. Die anderen Hausnummern 7 und 7a dürften vom Gesetz her nicht existieren, weil sie nicht an einer öffentlichen Straße liegen. Die Leute haben lediglich eine mündliche Erlaubnis, zu Fuß zu ihrem Grundstück zu kommen. Ein Tor kann ich leider nicht installieren da die Post mich sonst nicht mehr erreicht.
    Das große Problem für mich besteht darin, dass viele Leute zur Pohlenzschänke wollten. Die befindet sich im Polenzweg 1. Der Polenzweg verbindet 2 verschiedene Landkreise und die Häuser werden jeweils aus jeder Richtung mit Haus Nr. 1 gezählt. Deshalb habe ich auch die Pohlenzschänke wegen “Doppeleintrag” im Landkreis SPN entfernt. Es gibt nur die Gaststätte im Landkreis OSL und das ist am anderen Ende des Polenzweges.

    Die Leute wollten regelmäßig über meine Grundstückzufahrt zur Pohlenzschänke oder Spreewaldidyll, zum Heuhotel oder zum Haus Nr. 5. Diese 3 Grundstück sind vom Polenzweg aus von meiner Einfahrt zu sehen, man kommt aber wegen des Mittelkanals nicht dorthin. Die Zufahrt zu diesen Objekten befindet sich vor der 1. Brücke – wird aber von fast allen Autofahrern übersehen. Also fahren alle in den nächsten Weg auf meinen Hof, wenden dort oder klingeln und fragen nach Zimmern. Und wenn ich Glück habe, fährt niemand gegen meine Dachrinne die ich schon ein paar mal instand setzen musste. Das nervt inzwischen weil die Leute einfach abhauen und den Unfall nicht ernst nehmen. Die Gemeinde Burg hat 1991 das Grundstück Polenzweg Nr. 6 aufgeteilt und 2 Teile verkauft, ohne für eine eigene Zufahrt zu sorgen. Diese hätte über das Grundstück Nr. 6 geschaffen werden müssen. Das wollte der Eigentümer widerum nicht, da man ihn zur DDR-Zeit enteignet hatte. Nr 7 und 7a gehörte früher ihm und alle 3 Grundstücke bildeten eine Einheit. Heute befinden sich 3 Wochenendhäuser darauf die nur im Sommer besucht werden. Dadurch dass die Navigationssysteme nie genau funktionieren, führen diese die Leute genau über meinen Hof da es vorher keine Wendemöglichkeit gibt. Versuchen sie vorher zu wenden muss man einen Abschleppdienst holen um sie aus dem Schlamm zu ziehen weil die Wiesen allesamt unter Wasser stehen. Das macht richtig Dreck und die Fahrzeuge versinken bis zur Tür, so dass man sie auch noch schwer aufbekommt.
    Da die vorher eingetragene Pohlenzschänke, Spreewaldidyll und Heuhotel jeweils Übernachtungsmöglichkeiten bzw. Essen anbieten ist der Verkehr auf meinem Hof so stark geworden, dass ich den Schotterweg zu meinem Grundstück sehr kostenaufwendig wiederherstellen musste und er inzwischen schon wieder Schlaglöcher hat. Asphaltieren ist hier im Biosphärenreservat verboten. Das Reparieren des Weges kostet so um die 10 bis 15 Tausend Euro. Und da bitte ich um Verständnis, dass ich mein Grundstück nicht als “Polenzweg” und somit als öffentliche Straße beschriften möchte.
    Bis das Katasteramt die Straße aus dem öffentlichen Verzeichnis herausnimmt kann es noch eine Weile dauern weil ich das erst vor 1 Jahr beantragt habe.
    Ich hoffe damit etwas Klarheit geschaffen zu haben.

    Bernd Gehle

    Hallo Ralf,
    ich habe jetzt den Routingpoint für die Hs.Nr 8 unten an den Abzweig zu deinem Privatweg gesetzt, weil sonst dein Haus nicht mehr unter Pohlenzweg, sondern unter “Privatweg” verzeichnet wäre.
    ich erst nach entsprechender Wartezeit bemerken ( je nach
    Die anderen Probleme ( Geschwindigkeiten ) sollen sich die “Spezialisten” mal ansehen.

    Die Stichstraße “Am Bahndamm” habe ich auf “Zufahrt verboten” gesetzt – die Auswirkungen dieser Änderungen wirst du natürlich erst nach entspr. Wartezeit bemerken ( je nach Gerätehersteller / Update bis zu 1 Jahr ) – also “Geduld” !!!

    Gruß – Bernd

    • This reply was modified 6 years, 3 months ago by Bernd Gehle.
    Bernd Gehle

    Das Straßenstück, welches du als “Zufahrt Polenzschänke Nr 1” bezeichnet hattest, musste ich wieder umbenennen, weil diese Bezeichnung kein realer/korrekter Straßenname ist.
    Bei solchen Aktionen musst du immer bedenken, dass ja an die betr Straße auch die Hausnummern angebunden sind – die brauchen den Korrekten Straßennamen, um gefunden werden zu können.

    • This reply was modified 6 years, 3 months ago by Bernd Gehle.
    Georg Herrig

    Hallo zusammen, die beste Lösung ist es diesen Stich zur Hausnummer 8 zu sperren, den Namen zu löschen und (wie du es gemacht hast, Bernd) die routing points der Hausnummern auf die Hauptstraße zu legen. Den Straßennamen „Privatstraße“ ist nicht möglich, da es kein offizieller Straßenname ist. Gäste der genannten Ferienhäuser bzw. Hotels sollten dann nicht mehr über diesen Stich geleitet werden, wobei wir die Routenführung der Navis letztlich nicht beeinflussen können. Viele nutzen auch Android – Geräte mit google – Karten. Gruß Georg

    Martin Schröder

    Welchen Sinn hat es einen Grundstückszufahrt auf einem Privatgelände in den Karten zu belassen, nachdem sich dort auch keine Routing Points befinden? In den offiziellen Karten ist das auch keine benannte Ortsstraße, sondern nur ein Wirtschaftsweg. Tatsächlich ist in MC das Attribut sogar auf “Straße ist asphaltiert” aktiviert, was lauf Eigentümer im Biosphärenreservat gar nicht sein darf.

    Im Gegensatz dazu wird in den offiziellen Karten das Straßenstück Am Bahndamm nach wie vor als Gemeindestraße geführt, denn dieses führt zum Grundstück Am Bahndamm 16 und ist auch die Grundstückszufahrt für das benachbarte Gebäude Hauptstraße 50. Daher ist es mir unverständlich warum diese Stichstraße und die Hausnummer 16 einfach so gelöscht wurden.

    Selbige Situation findet sich übrigens auch einige Meter weiter nördlich auf den parallel liegenden Stich Am Bahndamm zu, der die Häuser 13, 13b und Haus 13b sowie Kurparkstraße 10 anbindet.

    Ralf Bees

    Richtig Martin, auch dieser Abzweig mit Namen “Bahndamm” ist keine Stichstraße sondern das Grundstück ist von einem Zaun umgeben. Mein Navi lotst mich regelmäßig dort hinein um von dieser Straße zur Hauptstraße zu gelangen – was kompletter Blödsinn ist, da die Straße keine Anbindung an die Hauptstraße hat.
    Ich habe keine Ahnung, wer die Straßenverzeichnisse angelegt hat. In keiner Karte gibt es diese Straßen.
    Meine Grundstückszufahrt im Polenzweg war zuvor in den Katasterämtern tatsächlich als “öffentliche Straße” eingetragen. Nach meinem Hinweis, dass es sich um keine Straße sondern einen eigenen Weg auf einem eigenen Grundstück handelt der ausschließlich als Zufahrt für dieses Grundstück genutzt werden darf, hat man die Straße aus dem öffentlichen Straßenverzeichnis entfernt. Ich hoffte damit, keine fremden Besucher mehr auf meinem Grundstück zu haben – aber leider weit gefehlt bis ich einen KIA Sorento kaufte und selbst feststellen konnte, warum die Leute zu mir kommen.
    Die Leute in der Bahnhofstraße haben ja noch Glück weil sie ihr Grundstück mit Zäunen eingrenzen dürfen. Leute wie ich, die im Außenbereich von Burg wohnen dürfen weder Zäune noch Toranlagen oder ähnliche Eingrenzungen bauen. Mein Weg kostet eine Menge Geld wenn ich ihn instandsetzen lassen muss, aber das interessiert die Gemeinde nicht die eine Satzung für den Außenbereich erlassen hat, wonach Zäune und Tore verboten sind. Es ist schon schlimm genug, dass die Gemeinde die Grundstücke 7 und 7a verkauft haben, ohne für eine eigene Zufahrt zu sorgen. Daher fahren diese Anlieger auch regelmäßig über meinen Weg der dadurch nicht besser wird. Wir wurden sogar schon wegen eines angeblichen Wegerechts verklagt obwohl dieses ja dann im Grundbuch stehen müsste. Tut es aber nicht und trotzdem sehen die Damen und Herren Richter es so, dass man weiterhin ungehindert fremde Grundstücke zur Überfahrt benutzen darf. In Burg-Spreewald ist eben alles ganz anders. Auch die Navigations-Karten und Geschwindigkeitsangaben denn auf den meisten Straßen außerhalb des Dorfs darf man innerorts 100 kmh fahren.

    Martin Schröder

    Doch, die beiden Stiche “Am Bahndamm” sind Bestandteil der amtlichen Karten der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) und dort sogar als vollwertige Gemeindestraße eingetragen. Siehe: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/?projection=EPSG:25833&center=441181.37960641965,5742566.84456037&zoom=12.
    Und wenn man den Layer “Deutsches Reich 1:25 000 (1902-48)” aktiviert erkennt man daß einst eine durchgehende Verbingung von der Hauptstraße zum ehemaligen Bahndamm der Schmalspurbahn bestand.

    In OSM sind diese übringens als (unbeschränkte) Zufahrtsstraßen codiert, während deine Grundstückseinfahrt dort als privater Zufahrtsweg eingetragen ist.

    Ralf Bees

    Hallo Georg,
    nur mal als Beispiel 2 Screenshots der Karte von einem kleinen Teil von Burg innerorts als Anlage. Fast alle Straßen mit Ausnahme der Grundstückszufahrten sind mit 100 km/h zu befahren. Die Ortsausgangs- bzw. Eingangsschilder befinden sich nördlich auf der Karte etwa in Höhe des Nordumfluters wo gleichzeitig die Landesgrenze SPN/LDS verläuft.
    Die anderen Außengrenzen von Burg-Spreewald sind kilometerweit entfernt. Verkehrsrechtlich haben die kleinen Zusatzschilder “Burg-Dorf” keine Relevanz für die Geschwindigkeit sondern geben nur einen Hinweis auf den Dorf- bzw. Stadtkern – in diesem Fall das Zentrum. Du hast Recht wenn du angibst, dass nur innerhalb der Ortstafeln 50 gefahren werden muss. Das ist hier in Burg aber nicht der Fall denn hier darf fast überall außerhalb des Kerns 100 gefahren werden. Wie gesagt Burg ist insgesamt riesengroß und besteht aus mehreren Streusiedlungen wo nur wenig Gehöfte zu finden sind. Aber überall ist noch innerorts und es gilt deshalb generell 50 km/h mit Ausnahme der Ringchaussee die man mit 70 km/h beschildert hat. Biege ich von der Ringchaussee ab befinde ich mich im Regelfall in einer Fahrradstraße, wie z.B. dem Polenzweg oder dem Weidenweg aber niemals außerhalb geschlossener Ortschaften. Burg hat insgesamt eine Ausdehnung von 55 Quadratkilometern und erst an den Außengrenzen befinden sich die Ortstafeln. Das hat auch seinen Sinn da wir auch zugleich Kurort sind und die Straßen zum Teil so schmal, dass sich kein LKW und Pkw begegnen kann, ohne dass einer von beiden die asphaltierte Strecke verlassen muss. Insofern hätten erlaubte 100 km/h fatale Folgen. Selbst die 70 auf der Ringchaussee führten schon zu schweren Unfällen mit Radfahrern weil riesige Landmaschinen mit Überbreiten zum Teil mit 60 km/h begegnen und man bei 70 keine Ausweichmöglichkeit oder Möglichkeit zum Bremsen hat.

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