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Bernd Gehle
• May 25, 2017 at 1:03 pm UTC
Das ist eher nicht erwünschr, weil der Kreisverklehr ja nicht nur die B11 hat, sondern auch noch ( mindestens ) eine zweite beteiligte Straße. Wenn jetzt die 2. Straße eine der unteren Kategorie ist, könnte man ja sagen, wir benennen den nach der Bundesstraße. Schwierig wird es dann aber bei 2 gleichrangigen Straßen !
Also am besten dem KV keinen Namen geben.
Gruß – Bernd